Kontrollfahrt

Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz nur ein Jahr gültig, danach nicht mehr. Vor Ablauf dieser Frist muss er in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden, was eine Kontrollfahrt nötig macht. Die Prüfung muss innerhalb von drei Monaten nach Einreichen des Gesuches für die Lenkerbewilligung absolviert werden.

Das Gesuch ist erhältlich bei:

  • Motorfahrzeugkontrolle BS/BL
  • Gemeindeverwaltung
  • Auf jedem Polizeiposten
  • Als Download (baselland.ch oder polizei.bs.ch)

Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat sind von einer Kontrollfahrt befreit.

Nachfolgend eine Länderliste bei denen keine Kontrollfahrt für die Kat. B nötig ist:

  • Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA.

Zu den Voraussetzungen für das Bestehen einer Kontrollfahrt gehören:

  • Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • Vorausschauende Fahrweise
  • Korrektes Einspuren
  • Kenntnisse des Vortritts und Verkehrsregeln in der Schweiz
  • Geschwindigkeitsgestaltung
  • Eine ökologische Fahrweise
  • Fahren nach Wegweisern
  • Fahren auf Autobahnen/Autostrassen
  • Allgemeines Verhalten im Verkehr
  • Beherrschen der Manöver und Notbremsung

Für die Fahrausbildung kann auch das Fahrzeug mit Automatik-Getriebe verwendet werden. Der Fahrschüler darf aber nach der Prüfung sowohl mit Handschalt- als auch mit Automatik-Getriebe fahren.

Wichtig!

Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. Danach muss, um ein Fahrzeug in der Schweiz lenken zu dürfen, die gesamte Ausbildung (beinhaltet Nothelferkurs, Theorieprüfung, VKU, Fahrstunden und praktische Führerprüfung) durchlaufen werden.

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