Wegleitung

1. Nothelferausweis
Als erstes musst Du einen Nothelferkurs (Gültigkeit 6 Jahre) absolvieren.

2. Formular
Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises (für Kat. B). Erhältlich ist das Gesuch auf der Gemeindeverwaltung, der Polizei oder zum Herunterladen.

3. Sehtest
Führe bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest (Gültigkeit 2 Jahre) durch. Das ausgefüllte Gesuchsformular ist dabei mit einem gültigen Ausweis vorzuweisen.

4. Passfoto
Dem Formular zwei farbige Passfotos beilegen.

5. Gemeindeverwaltung
Deine Personalien vom Gesuchsformular müssen nun durch die Gemeindeverwaltung an deinem Wohnort bestätigt werden. Diese nimmt Deinen Nothelferausweis und das vollständig ausgefüllte Formular mit den beiden Passfotos entgegen und lässt diese Unterlagen direkt der MFK in Füllinsdorf zukommen. Falls Du in Basel-Stadt wohnst, kannst Du direkt auf den Claramarkt Polizeiposten, wo auch die MFK Basel-Stadt ist, gehen.

6. Motorfahrzeugkontrolle (Füllinsdorf / Basel)
Nun werden Deine Unterlagen durch die MFK geprüft und Du erhälst eine Zulassungsbewilligung plus eine Anmeldekarte zur Theorieprüfung auf der MFP Münchenstein, welche frühestens zwei Monate vor Erreichen des Mindestalters zugestellt wird.

7. Theorieprüfung
Frühestens einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag.
Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

8. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung wird Dir durch die MFP der Lernfahrausweis zugestellt.

9. Fahrstunden
Der Fahrlehrer passt den Unterricht Deinem Fahrkönnen an.

10. Verkehrskundeunterricht (VKU)
Mit einem gültigen Lernfahrausweis (Kat. B) kannst Du nun einen VKU besuchen. Der VKU soll sowohl das Verständnis für den Verkehr fördern, wie auch präventiv Unfällen vorbeugen.

11. Praktische Prüfung
Diese dauert ca. 45 Minuten. Vor der Prüfung werden Dir noch 5 bis 6 technische Fragen gestelt.

12. Führerausweis auf Probe
Nach bestandener Prüfung erhälst Du den Führerausweis auf Probe.
Das Gesetz schreibt vor, dass:
Alle Personen, welche am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, welche – unabhängig vom Geburtsdatum – nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kat. B einreichen, einen Führerausweis auf Probe erhalten.

13. 2 Phasen-Ausbildung
Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen der Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen. Nun musst Du innerhalb eines Jahres (am Anfang der Probezeit) den obligatorischen 2 Phasenkurs besuchen.

14. Unbefristeter Führerausweis
Den unbefristeten Führerausweis erhälst Du nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch des 2 Phasenkurses. Nun kannst Du ein Gesuch für den definitieven Führerausweis bei der Zulassungsbehörde einreichen.

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